Der BVBB begrüßt die klare Position des Bundesumweltamtes zum Nachtflugverbot

Der BVBB begrüßt die klare Position des Bundesumweltamtes zum Nachtflugverbot
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) begrüßt den Appell des Bundesumweltamtes zu einem notwendigen Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Das Bundesumweltamt schließt sich mit dieser Verbotsaufforderung den medizinischen Erkenntnissen an, die unzweifelhaft belegen, dass mit dem Nachtflug Schäden für die Gesundheit Betroffener eintreten.
Die Position der Fachbehörde des Bundes, die als einzige Behörde zur Feststellung gesundheitlicher Schäden durch Nachtflugbetrieb die ausreichende Kompetenz besitzt, kann nicht ohne Beachtung bleiben, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe.

Diese Stellungnahme des Bundesumweltamtes ist eine schwere Ohrfeige für die rücksichtslosen Nachtflugdurchsetzer in der EU sowie der Bundes– und Landespolitik. Vor dem Hintergrund dieses Alarmrufes des Bundesumweltamtes zum Schutze der Gesundheit muss nun schnellstens für den BBI/BER mit einem neuen Planfeststellungsbeschluss sichergestellt werden, dass es an diesem Flughafen keine Nachtflüge gibt.
Wowereit (SPD), Platzeck (SPD) und den für die Nachtflugregelung am BBI/BER verantwortlichen Abgeordneten aller Parteien im Abgeordnetenhaus von Berlin und Landtag von Brandenburg wird nun bescheinigt, dass sie bewusst durch Zerstörung der Nachtruhe mehr als 200 000 Menschen krankmachen und ihnen schwerste gesundheitliche Schäden zumuten wollen.
Mit dieser Zumutung bekennen sie sich zur Verfassungsfeindlichkeit. Damit wirken ihre angeblichen Bemühungen in anderen Fragen zum Schutz der Verfassung nur noch wie purer Hohn und praktizierte Heuchelei.
Gleichzeitig wird mit dieser Stellungnahme dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes eine Antwort auf seine Entscheidungen zum Nachtflug gegeben. Dieses Gericht glaubt wohl in Verfolgung der Förderung wirtschaftlicher Interessen, dass eine Nachtruhe von 5 Stunden ausreicht, um gesundheitliche Gefahren aus Fluglärm auszuschließen. Das Bundesumweltamt, auf dessen Expertise dieser Senat nie zurückgegriffen hat, hat nun diesen Juristen in ihrer Arroganz und nicht auszuschließender Parteilichkeit ihrer Flughafenentscheidungen einen Ko–Schlag verpasst. Man darf nun gespannt sein, wie sich dieser 4. Senat bei den noch anstehenden Entscheidungen (März-Flughafen Frankfurt) verhält. Sicher darf dieser Senat aber sein, dass seine Entscheidungen, so der BVBB, letztlich vor dem „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ landen.
Unabhängig davon ist es nicht verwunderlich, dass das Bundesverwaltungsgericht als Rechtssprechungsorgan nicht mehr ernst genommen wird.
Ob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen dieses Senates des Bundesverwaltungsgerichtes durch Nichtannahme von Klagen deckt, wird sich herausstellen.
Bestätigt sieht sich der BVBB mit seinen ständigen Hinweisen zur Flugroutendiskussion, nach denen jede Hoffnung auf erkennbare Hilfe des Bundesumweltamtes im Prozess der Flugroutenregelung ein einfältiger Trugschluss war und ist. Wie erwartet hat das Amt auf dieses Schüren von Hoffnungen durch die Politik nun die richtige und ehrliche Antwort gegeben. Jedem der es wissen wollte musste klar sein, dass der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, diese Fachbehörde vornehmlich immer dann als „zahnlosen Tiger“ haben wollen, wenn sie mithilfe seiner Kompetenz in das politische Räderwerk eingreifen können.
Regierungsumweltschützer und die Parteien wollen es lieber bei Ratschlägen des Amts belassen, die sie je nach Willkür nutzen oder abweisen. In der Frage der Flugrouten war Abweisen der Position des Amtes angesagt, weil es um eine Büttelposition der Politik zugunsten wirtschaftlicher Interessen geht.

Kristian-Peter Stange
BVB-Pressesprecher
030-65942437

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