die Auseinandersetzung zwischen der staatlichen Berliner Flughafengesellschaft und dem Brandenburgischen Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde drohen auf dem Rücken und zu Lasten der schwerstbetroffenen Flughafenanrainer entschieden zu werden.
Dazu darf es nicht kommen. Solange der neue Flughafen die Auflagen für den Lärmschutz nicht erfüllt, die im Planfeststellungsbeschluss konkret festgeschrieben sind, darf es keine Inbetriebnahme geben.
In der beigefügten Pressemitteilung werden die Zusammenhänge auch unter dem Eindruck der Sondersitzung des Landtags-Infrastrukturausschusses am Dienstag dieser Woche analysiert. Der Artikel in der BILD-Zeitung mit dem Zitat aus dem MIL-Schreiben vom 5.12.2011, das die Diskussion ausgelöst hat, ist unter folgendem Link zu finden:
Mit freundlichen Grüßen
Michael Lippoldt
Pressemitteilung: PM 114 12 BER ohne hinreichenden Lärmschutz