Blankenfelde-Mahlow, 5. September 2016
BER-Schallschutz: Flughafen ändert Flugzeugmix
In ihrem aktuellen Anwohnerinfo „BER aktuell“ September 2016 teilt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) mit, dass sie bei Schallschutzanträgen, die nach dem 30.09.2016 bei ihr eingehen, einen neuen (leiseren) Flugzeugmix ansetzen wird.
Der Flugzeugmix ist eine der entscheidenden Größen, die der Bemessung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen zu Grunde gelegt werden.
Eigentümer, die für ihr schallschutzberechtigtes Gebäude noch keinen Schallschutzantrag gestellt haben und sich den alten (lauteren) Flugzeugmix als Bemessungsgrundlage sichern möchten, sollten jetzt umgehend ihren Antrag bei der Stabsstelle Schallschutz der FBB einreichen.
Ein entsprechendes Antragsformular kann auf den Internetseiten der FBB (www.berlin-airport.de) heruntergeladen werden. Der Antrag kann aber auch formlos unter Angabe des vollen Namens des Eigentümers sowie der Adresse des Gebäudes, für das Schallschutz beantragt wird, an die folgende Adresse geschickt werden: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Schallschutz, 12521 Berlin.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch für jene Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume, die nach dem 15.05.2000 im planfestgestellten Tag- und/oder Nachtschutzgebiet errichtet wurden, ein planfestgestellter Schallschutzanspruch besteht, wenn das Grundstück zum 15.05.2000 im baurechtlichen Sinne wohnbebaubar war und diese Wohnbaubarkeit seit dem 15.05.2000 ununterbrochen bestand.
Ortwin Baier
Bürgermeister
Blankenfelde-Mahlow
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Antrag auf Schallschutz: Formular