Gericht stoppt Nachtflüge am Flughafen Münster

Das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 03.12.2015 die Nachtfluggenehmigung der Bezirksregierung Münster für den Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt.

Ein von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretener Anwohner des Flughafens hatte sich im Klagewege gegen die im Genehmigungsbescheid erstmalig zugelassene Ausweitung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund in die Nachtzeit bis 22:30 Uhr mit einer Regelung für Verspätungen bis 23:00 Uhr gewandt. Parallel hatten weitere Lärmbetroffene sowie die Stadt Unna geklagt.

Grund für die Klagen war insbesondere, dass die vorgelegte Verkehrsprognose keinen plausiblen Nachweis dafür erbringen konnte, dass Flüge zur Nachtzeit tatsächlich erforderlich sind. Außerdem sehen der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen und die regionale Gebietsentwicklungsplanung für den Flughafen Dortmund nur eine Funktion als Regionalflughafen vor, der zudem erst nach-träglich in eine dicht besiedelte Umgebung hinein gebaut wurde. Für einen solchen Regionalflughafen kann nach Auffassung der Anwohner nicht erwartet werden, dass dieser auch zur Nachtzeit Flüge abwickeln darf.

Das OVG Münster hat mit dem Urteil vom heutigen Tage den Bedenken der Anwohner Rechnung getragen und die Genehmigung der Bezirksregierung Münster für rechtswidrig erklärt. Dabei teilte das Gericht insbesondere die Zweifel der Kläger an der methodischen Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Verkehrsprognose und der ordnungsgemäßen Abwägung durch die Behörde.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht), die das Verfahren vor dem OVG Münster geführt hat, ist mit der Entscheidung höchst zufrieden:
„Es hat sich in der intensiven und zugleich von allen Beteiligten sehr sachlich geführten Verhandlung gezeigt, dass die für die Betriebszeitenverlängerung vorgelegte Verkehrsprognose wegen schwerwiegender methodischer Mängel und
Unstimmigkeiten in den durchgeführten Berechnungen nicht geeignet ist, einen Nachtflugbedarf zu begründen. Außerdem hat das Gericht betont, dass die von der Bezirksregierung Münster genehmigte planmäßige Nutzung der Nachtzeit auch dann einer sorgfältigen und intensiven Betrachtung der hierfür sprechenden Verkehrsinteressen bedarf, wenn die Betriebszeiten nur um eine halbe oder ganze Stunde verlängert werden sollen. Die vom Flughafen Dortmund angeführte Notwendigkeit einer Betriebszeitenverlängerung für die Anbindung des Flughafens an größere Drehkreuze oder für eine effektive Umlaufplanung für die Luftfahrtgesellschaften ist ein Argument, das auf jeden beliebigen Flughafen übertragbar ist. Der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung verbietet es aber, dass an jedem Flughafen auch Nachtflugbetrieb abgewickelt werden kann, zumal wenn dieser – wie der Flughafen Dortmund – inmitten dicht besiedelter Gebiete gelegen ist. Diese sorgfältige Betrachtung hat die Bezirksregierung Münster eben nicht vorgenommen. Hieraus hat das Gericht mit dem heutigen Urteil die notwendigen Konsequenzen gezogen.“

Dipl. Ing. Dieter Faulenbach da Costa (Architekt und Flughafenplaner), der das Verfahren als Sachverständiger begleitet hat, ergänzt:
„Die heutige Entscheidung des OVG Münster ist auch eine Chance für den Flughafen Dortmund. Mit einer Ausweitung der Betriebszeiten ist dem Flughafen gerade auch wirtschaftlich kaum gedient. Nachtflugbetrieb kostet Geld und muss durch mehr Flüge am Tag quersubventioniert werden. Die für den Nachtflug vorgelegte Verkehrsprognose für das Jahr 2025 stand auf tönernen Füßen und offenbarte erhebliche Zweifel daran, dass sich die prognostizierten Verkehre tatsächlich so einstellen würden. Der Flughafen Dortmund sollte die Chance nutzen und ein wettbewerbsfähiges Betriebskonzept entwickeln, das gerade auch in einer Kooperation mit Paderborn/Lippstadt und Münster/Osnabrück liegen könnte. Die Konkurrenten könnten sich gemeinsam zu einem starken Wettbewerber entwickeln, anstatt sich gegenseitig die Passagiere abzugraben. Dies wäre auch in finanzieller Hinsicht ein Gewinn für die Steuerzahler in Dortmund, die bisher die Verluste des Flughafens mitfinanzieren.“
Leipzig, den 03.12.2015
gez.: RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Quelle: Pressemitteilung

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