„Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“

Am 20.1. steht die „Lex BER“ auf der Tagesordnung des Brandenburger Landtags: „Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“, Drucksache 6/3268. –Hier unter TOP 7

Den Namen Lex BER hat die Gesetzesnovelle schon im April 2014 durch die Presse erhalten, er blieb in der Presse bis heute an dem Novellierungsvorhaben haften (MAZ 30.12.2015).

Fakt ist, ohne die Gesetzesnovelle würden am BER in diesem Jahr die Baugenehmigungen auslaufen, und zwar am 23.11.2016 für das Hauptterminal und bereits am 11.8.2016 für das Südpier. Vgl. Ds. 5/8019 und 5/8428.

In der MAZ (9.12.2015) heißt es: „… die Zeit drängt: Brandenburg will mit der Reform auch verhindern, dass kommenden Herbst die Baugenehmigung für den BER ausläuft. Der entsprechende Paragraph soll geändert, die Genehmigung für planfestgestellte Vorhaben entfristet werden.“

Das ist nicht die erste Gesetzesänderung zur Rettung des vermurksten Projekts. Um das Projekt in Schönefeld genehmigt zu bekommen wurde 2006 in letzter Minute der Landesplanungsvertrag – rückwirkend – geändert, um den Planfeststellungsbeschluss durchs Bundesverwaltungsgericht zu bekommen.
Man sieht: Wo ein politischer Wille ist, ist eben auch ein Weg. Am BER wird das Unpassende passend gemacht – wenn gar nichts anderes mehr hilft, dann eben durch eine Gesetzesänderung.

Angesichts dessen wird klarer denn je: Bei der erfolgreichen Volksinitiative gegen die 3. Piste und dem erfolgreichen Volksbegehren für ein Nachtflugverbot war dieser politische Wille entgegen aller Beteuerungen unserer Landesregierung nicht vorhanden …

Steffi Waldvogel

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*