Klage gegen die BER-Betriebsgenehmigung

Heute am,

  • Mittwoch, den 20. Januar 2016 um 11:00 Uhr, Saal 301
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 10623 Berlin, Hardenbergstraße 31
findet die mündliche Verhandlung über unsere Klage gegen die Betriebsgenehmigung für den Hauptstadtflughafen BER „Willy Brandt“

statt. Fast vier Jahre ist es her, dass unser Rechtsanwalt Philipp Heinz diese Anfechtungsklage eingereicht hat, weil damit zum wiederholten Mal die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des künftigen Hauptstadtflughafens  verletzt worden sind. Nach verschiedenen Zuständigkeitsänderung im Bereich des Brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist unser Gegner in der Verwaltungsstreitsache jetzt die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde.

Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn viele von uns bei dem Termin am 20. Januar zugegen sein könnten. 

Die beigefügte Pressemitteilung, die wir am Tag der Klageeinreichung am 27.4.2012 veröffentlicht haben, ruft schlaglichtartig noch einmal die Brisanz in Erinnerung, die der BER-Betriebsgenehmigung innewohnt.

PM Klage gegen die BER-Betriebsgenehmigung

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