Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Woidke,
sehr geehrter Herr Bischoff,
sehr geehrte Frau Fischer,
sehr geehrte Frau Hackenschmidt,
sehr geehrte Frau Lehmann,
sehr geehrter Herr Barthel,
sehr geehrter Herr Stohn,
die lange Zeit Ihres Schweigens auf meine Anfrage hin, hat mich bewogen, mich mit dieser email wieder in Ihr Gedächtnis zu bringen.
Unterstützend für Ihre Suchen nach Antworten auf meine Frage vom 7. Nov und 14. Nov. 2018 an Sie, möchte ich Ihnen gern diesen Video-link zusenden und erwarte alsbaldig Antworten von Ihnen:
Ergänzend zu den Inhalten und Aussagen einzelner Personen in den Videosequenzen möchte ich gern an einige ausgewählte Personen des angeschriebenen Personenkreises noch einige Anmerkungen richten:
@ Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke:
Zur Erinnerung: Das Volksbegehren wurde in Gänze und vollumfänglich vom Landtag angenommen!
Damit ist das Ergebnis des Volksbegehrens defacto abkürzend in den Stand eines gewonnenen Volksentscheids gehoben worden! Die Landesregierungen der 5. und 6. Legislatur, teilweise und komplett unter Ihrer Fühhrung als Ministerpräsident, haben damit keine freie Wahl nach Belieben mit dem Inhalt des Volksbegehrens umzugehen, sondern müssen dem Wortlaut des Volksbegehrens Folge leisten!
Die beiden Passus des Volksbegehrens beinhalten – in Kurzform – :
1. Keinen planmäßigen Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr am BER
2. Keinen Single-Airport am Standort BER zu Abwicklung des gesamten Luftverkehrs in der Hauptstadtregion
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