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Aug23Frganztägig Klage gegen den Nachtflugbetrieb...Klage gegen den Nachtflugbetrieb...Aug 23 ganztägigOVG-Klage gegen den Nachtflugbetrieb: Am Freitag, den 23. August 2024 wird ab 10:00 Uhr die Klage der SGF gegen die erneute Genehmigung des Nachtflugbetriebes am Dortmunder Flughafen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) öffentlich verhandelt.Okt31Doganztägig BER: Antrag SchallschutzBER: Antrag SchallschutzOkt 31 ganztägigNoch keinen Lärmschutz beantragt? Noch bis zu 5 Jahre nach Inbetriebnahme des BER können Anträge auf Schallschutz gestellt werden. Weitere Infos unter www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/index.php Die Flughafengesellschaft bietet ein Schallschutztelefon zur Beratung und Vereinbarung von Gesprächen zum Thema Lärmschutz. Erreichbar ist es Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 … Weiterlesen →Okt31Frganztägig BER: Antrag SchallschutzBER: Antrag SchallschutzOkt 31 ganztägigNoch keinen Lärmschutz beantragt? Noch bis zu 5 Jahre nach Inbetriebnahme des BER können Anträge auf Schallschutz gestellt werden. Weitere Infos unter www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/index.php Die Flughafengesellschaft bietet ein Schallschutztelefon zur Beratung und Vereinbarung von Gesprächen zum Thema Lärmschutz. Erreichbar ist es Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 … Weiterlesen →
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Tegel-Gutachter: Senat darf Flughafen nicht offen halten
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Wo unser Steuergeld verloren ist
Die FAZ berichtete „Der staatliche Überbrückungskredit für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin wird durch Verkaufserlöse kaum noch zu tilgen sein.“ Es handelt sich hier um ein 150-Millionen-Euro-Darlehen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/air-berlin-insolvenz-trifft-steuerzahler-15393573.htmlWeiter wurde nun bekannt, dass der BER für die Instandhaltung und Erweiterungen nicht „nur“ eine Milliarde Euro zusätzlich benötigt, sondern bis 2030 drei Milliarden Euro (3 000 000 000). Somit würde uns das verkorkste Projekt im Jahr 2030 zehn Milliarden Euro kosten, vorerst!
Quelle: http://m.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-das-zehn-milliarden-euro-projekt/20843412.html?utm_referrer
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Kommentar über die weitere Milliarde am BER
Machen wir uns denn klar, was diese Geldsumme bedeutet?
Für Menschen, die sich nur an Überschriften oder den Kurznachrichten der Twitter-Welt orientieren, ist es klar: Eine weitere Milliarde für den BER wird fällig – ohne Wenn und Aber. Warum keine Überschrift , die einem Aufschrei gleich gesetzt werden kann? Machen wir uns alle lückenlos klar, was eine Milliarde an Geldmenge wirklich bedeutet? Und ist ein Immer-weiter-so beim BER gerechtfertigt? Wo bleibt die volkswirtschaftliche Betrachtung? Beinahe täglich gibt es in den Medien Beiträge zu Themen, wo es im Land, in den Kommunen oder Kreisen an Geld mangelt.Da sind die allerorts benötigten Kita-Stellen, die Baudenkmalsanierung, der bislang verdrängte Infrastrukturwandel usw. Und weil man immer so weiter macht, müssen eben auch die Anlieger überall im Land Brandenburg Kosten für den Bau oder Ausbau von Straßen ertragen, die für nicht wenige Bürger eine bedenkliche Grenze erreichen und das, obwohl alle diese Straßen dann benutzen. Ob sich der Brandenburger Finanzminister Görke mit seiner im Beitrag zitierten Meinung zum BER auch in der Gesellschafterversammlung durchsetzen darf, ist zu bezweifeln.
Roland Skalla
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Weitere Milliarde für den BER! + + BER-Sondersitzung bisher nicht geplant!
Neben den Grünen stellt nun auch die FDP den BER-Standort infrage, gut so! Der Standort ist nicht raumverträglich – Gutachten bestätigen dies – und darf nicht weiter wachsen. Der Flickenteppich der Anbau-/ und Erweiterungswünsch am BER ohne Umweltverträglichkeitsprüfung passt hinten und vorne nicht zusammen und kostet nun nach neusten Erkenntnissen eine weitere Milliarde (1 000 000 000 Euro), vorerst. Damalig geplante Kosten für den BER im Jahr 2002 (1,7 Milliarden Euro) sind im Mai 2016 auf 6,9 Mrd. Euro angewachsen. Hier können unsere LandespolitikerInnen nicht bis zur nächsten Sitzung im März warten, es bedarf dringend einer BER-Sondersitzung und einer kritischen Beleuchtung des gesamten Projektes.
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und mischen Sie sich ein. Schreiben Sie die LandespolitikerInnen Berlin und Brandenburg an und sagen Sie nein zu dieser Geldverbrennung und nicht zukunftsorientiertem Handeln. Auch der vor fünf Jahren geäußerte Wille der fast 250 000 BürgerInnen aus Berlin/Brandenburg zum Volksbegehren für eine Nachtruhe von 22-6 Uhr ist in keiner Weise umgesetzt worden!
Liebe BürgerInnen, handeln Sie jetzt. Sonst wird uns das verkorkste Projekt BER andere wichtige Projekte im Land versagen und unsere Nachkommen werden diesen Fehler weiter bezahlen müssen.
Verantwortliche Politiker im BER-Sonderausschuss (Brandenburg): Weiterlesen
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Neben den Grünen stellt nun auch die FDP den BER-Standort Schönefeld infrage
Die Freien Demokraten fordern die Erarbeitung eines Alternativplans für den Standort Schönefeld: „Das Projekt steht an einem Punkt, wo ganz rational darüber nachgedacht werden muss, ob der Flughafen in der jetzigen Form am Standort Schönefeld noch Sinn ergibt. Nicht nur der andauernde Pfusch am Bau, sondern auch die Weigerung Brandenburgs, eine dritte Start- und Landebahn zu errichten, machen das Projekt unwirtschaftlich und damit in der Summe unvertretbar.“
Quelle: https://www.liberale.de/content/alternativstandorte-fuer-ber-den-blick-nehmen
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Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die geplanten Erweiterungen am BER
P R E S S E M I T T E I L U N G
Berlin-Friedrichshagen, 14.12.2017
Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die geplanten Erweiterungen am BER
Unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative reicht der Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. heute, am 14. Dez. 2017, über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen die beabsichtigten Erweiterungen des Flughafens BER vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.
Die Klage richtet sich gegen die 26. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017. Mit dieser Änderung soll der der Betrieb von „Schönefeld alt“ inkl. ergänzender Neubauten, neuen Rollbahnen und Abstellpositionen für Verkehrsflugzeuge ohne Prüfung seiner Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP) als sogenannte „temporäre Maßnahme“ befristet bis zum 31.12.2023 durchgesetzt werden.
Diese, auch als sog. Double-Roof-Konzept bekannte neue Betriebsweise für den BER, wäre in dieser Form kein Bestandteil der ursprünglichen Planfeststellung aus dem Jahre 2004, die nur ein zentrales Hauptterminal (Midfield-Lösung) vorsieht und eine Schließung der Flughäfen Tegel und „Schönefeld alt“ beinhaltet.
Mit dem Änderungsantrag soll der Betrieb von „Schönefeld alt“ mit seinen dann ca. 10. Mio Passagieren legalisiert werden ( zum Vergleich: 10. Millionen Passagiere entsprechen in etwa dem Passagieraufkommen des Flughafens Köln/Bonn).
Die Bürgerinitiativen sehen nun insbesondere in dem Umstand, dass im 26. Planänderungsbeschluss trotz der Befristung auf das Jahr 2023 von vornherein die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Frist ohne Nennung von Bedingungen (wie Anzahl und Dauer der Fristverlängerungen) vorgesehen ist, ein Aushebeln der Befristung. Weiterlesen
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BER-Masterplan nicht ohne neues Planfeststellungsverfahren
Presseerklärung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum BER-Masterplan 2040
11.12.2017
BER-Masterplan nicht ohne neues Planfeststellungsverfahren
Der vom Aufsichtsrat der FBB GmbH beschlossene „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll einer Erweiterung der Kapazität des Flughafens BER auf mehr als das Doppelte dessen dienen, was Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 war. Der Geschäftsführer der FBB GmbH, Herr Lütke-Daldrup, hat verkündet, das gehe ohne Planfeststellung. Entgegen dieser Behauptung sind die vier Nachbargemeinden des BER – Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf – der Überzeugung, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht realisiert werden kann und darf, ohne die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Mit dem „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll die Kapazität des BER und damit die Lärmbelastung der in seiner Umgebung lebenden Menschen mehr als verdoppelt werden auf 58 Mio. Passagiere pro Jahr. Das ist die Menge, derentwegen im Raumordnungsverfahren 1994 der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Diese Kapazität ist auch vom Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 nicht abgedeckt. Die vier Gemeinden haben daher – mit Unterstützung der Schutzgemeinschaft – bei der Planfeststellungsbehörde durch die Münchener Anwaltskanzlei Siebeck Hofmann Voßen den Antrag gestellt, durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid festzustellen, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht ins Werk gesetzt werden darf, ohne dass zuvor ein – auch im Hinblick auf die Standortfrage ergebnisoffenes – Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Im Konsensbeschluss von 1996 und dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 war festgelegt worden, dass der Standort Schönefeld nur für einen mittelgroßen Flughafen mit der Hälfte der ursprünglich gewünschten Kapazität geeignet sei.
Es kann und darf nicht sein, dass nunmehr schleichend der Flughafen an diesem Standort auf die Kapazität von fast 60 Mio. PAX/a erweitert wird, für die seinerzeit der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Damit würde sich die Wahl des Standorts Schönefeld nachträglich als großes Täuschungsmanöver der betroffenen Bevölkerung und dem Bundesverwaltungsgericht herausstellen. Das wollen und werden die vier Gemeinden mit ihrem Antrag nicht kampflos hinnehmen
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BER: Neues Finanzierungskonzept erst 2018
Der Tagesspiegel: „Ein neues Finanzierungskonzept für den BER soll es erst im Frühjahr [2018] geben. Der Finanzsenator will den Ausbau einem Generalunternehmer überlassen.“
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-ber-nachrechnen-ob-das-geld-reicht/20657156.html
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Zwangshaft wegen Missachtung von Gerichtsbeschlüssen für ‘Saubere Luft‘
Gut so!: „Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 21. November 2017 vor dem Verwaltungsgericht München einen Antrag auf ‚Zwangsgeld oder Zwangshaft‘ gegen die Bayerische Staatsregierung gestellt.“
Quelle: http://www.duh.de/pressemitteilung/duh-fordert-zwangsgeld-zwangshaft-wg-missachtung-v-gerichtsbeschluessen-fuer-saubere-luft-in-muenche/?no_cache=1
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+ + BER-Personalkarussell dreht sich munter weiter + +
Der BER ist verloren, da kann auch antreten wer will. Am BER kann auch nicht Stroh zu Gold gesponnen werden. Gesponnen werden dort häufig nur die alternativen Fakten.
Bisheriger Bau-Chef Marks wird kaltgestellt: (…ich glaube, ich habe ein Déjà-vu)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-ber-geschaeftsfuehrer-entmachtet-technikchef/20629970.html
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