Entgegen den Urteilen von OVG und BVerwG:
BAF will Geradeausflug über das Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow auch in der Nacht!
Mit großer Bestürzung hat die Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel e. V. (BIMS) am gestrigen späten Abend durch einen Vorabbericht der Potsdamer Neusten Nachrichten (PNN) zur Kenntnis genommen, dass das Bundesaufsichtamt für Flugsicherung (BAF) von der heute tagenden Fluglärmkommission das Plazet haben will, entgegen einem völlig anderslautenden höchstrichterlichen Urteil den Menschen unter der Einflugschneise der BER-Nordbahn sogar ihr bisschen Recht auf die nächtliche Entlastung durch Weststarts über die L 76 vorzuenthalten.
Wir erinnern uns: Im September 2010 veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Routenplanung, in der sie für die Abflüge von der BER-Nordbahn regulär für Tag und Nacht eine Umfliegung des Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow vorsah. Darauf erhob sich eine große Protestwelle der so genannten „Neubetroffenen“, die erreichten, dass das BAF dann doch die Doppelbelastung von Blankenfelde-Mahlow durch An- und Abflüge gleichzeitig verfügte. Dagegen klagte die Gemeinde, unterlag vor Gericht für die Umfliegung am Tag, aber für die Nachtzeit stellte der 11. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19. September unter der Randnummer 75 fest: „5. Die angegriffene Flugroutenfestsetzung ist jedoch für den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) materiell rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten.“ Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte am 12.11.2014 eine Revision dieses Urteils verworfen. Dieser Satz ist also bis zum heutigen Tag nach wie vor geltendes Recht.